Hochzeitsrituale
bei den ostsyrischen Christen
Nach Pfr. Emanuel Youkhana, Wiesbaden
Von: Ursula von Schlieffen
... Es gibt ein
kirchliches Verlöbnis, das nicht länger als 6
Monate dauern darf. Dabei werden zunächst Braut
und Bräutigam nach ihrem Alter gefragt. Sind sie
unter achtzehn, brauchen sie das Einverständnis
ihrer Eltern - über achtzehn können sie frei
entscheiden. Es werden die 64 Ehehindernisse
aufgezählt, alle nur
denkbarenVerwandtschaftskombinationen, darunter
auch die "geistige Verwandtschaft" (durch
die Patenschaft bei der Taufe). Die Eltern werden
gefragt, ob ihnen eine Krankheit der Braut oder
des Bräutigams bekannt ist. Es werden zwei
Verlobungszeugen, zwei ältere Frauen gefunden,
welche die Namensnennung der beiden und die Ringübergabe
an die Braut übernehmen. Der Bräutigam wird
gefragt, ob er den Brautpreis entrichtet hat, und
seine Schwiegereltern werden um Bestätigung
gebeten. Dann wird der Ring durch die beiden
Zeuginnen an die Braut überreicht. Steckt sie
ihn an, ist sie einverstanden. (Andernfalls wirft
sie ihn von sich.) Sie werden beide vom Priester
gefragt, ob sie in guten und bösen Tagen
beieinander bleiben wollen und ihre Ringe werden
gesegnet.
In früheren Zeiten wurden alle Fragen den
beiderseitigen Eltern gestellt und von ihnen
beantwortet! Die Jungfräulichkeit der Braut aber
ist auch heute noch eine Selbstverständlichkeit!
Innerhalb der Sechsmonatsfrist ist die Hochzeit,
die sich früher über eine Woche hinzog. Vor der
eigentlichen Zeremonie werden erneut beide vom
Priester gefragt, ob sie einander heiraten wollen.
Danach bringt der Priester einen Kelch, der mit
zwei Dritteln Wein und einem Drittel Wasser gefüllt
ist. Er wird gesegnet, und die Brautleute
versenken ihre beiden Ringe und ein Kreuz in
diesem Kelch, der abermals gesegnet wird. Dann
wird ein Stückchen Ton, möglichst aus einem
Ziegelstein der Kirche, in
den Kelch geworfen mit den Worten:
"Wie Adam aus Lehm gemacht ist und Eva von
Adams Seite ... so bitten wir dich, dieses Paar
zu segnen, wie du Adam und Eva gesegnet hast, im
Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen
Geistes." Und damit trinken die Brautleute
den Kelch aus. Auch die Zeugen werden gesegnet.
Dem Brautpaar werden Hochzeits-kronen aufgesetzt
(nicht immer), mit je zwei Bändern, einem roten
und einem weißen werden die Häupter be-rührt
und die Bänder dann über den linken Arm gelegt.
Heiratet ein Diakon, bekommt er die Bänder auf
die rechte Schulter. Heiratet aber ein Priester,
berührt niemand mit den Bändern seinen Kopf,
weil seine Prie-sterschaft einen höheren Rang
hat, als jede auch symbolische Krone. Diese Bänder
bleiben das Eigentum der Brautleute und sind
wiederum für die Taufzeremonie ihres ersten
Kindes bestimmt.
Wenn all dies getan ist, gibt es einen letzten
Segen für die Brautleute, die Zeugen und die
Gemeinde.
In früheren Zeiten war es üblich, mit Scheren
zu klappern, um die bösen Geister zu vertreiben,
oder die Braut mit einem langen Nagel ins
Hinterteil zu piken, was die Potenz des Bräutigams
beschwören sollte, oder aber den Fuß des Bräutigams
auf den der Braut zu setzen, wozu es keines
Kommentars bedarf. Dies alles aber fand auch Pfr.
Emanuel ziemlich heidnisch und hat es auch nur
nach längerem Zögern erzählt.
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